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   VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4129
VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05 (https://dejure.org/2005,4129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.06.2005 - 6 TG 1539/05 (https://dejure.org/2005,4129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 6 TG 1539/05 (https://dejure.org/2005,4129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 S 2 BörsG, § 36 VwVfG, § 48 Abs 2 VwVfG, § 80 Abs 3 VwGO, § 48 Abs 4 VwVfG
    Skontrenzuteilung; nachträgliche Befristung; Sofortvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortvollzugsinteresse einer nachträglichen Befristung eines Skontrozuteilungsbescheids; Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels; Formelle Voraussetzungen der Anordnung des Sofortvollzugs; Umfang des Rechtsschutzinteresses an einer Eilentscheidung; Verfahren ...

  • Judicialis

    BörsG § 29; ; VwVfG § 36; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BörsG § 29; VwVfG § 36; VwVfG § 48
    Wirtschaftsverwaltungsrecht; Befristung eines Skontrozuteilungsbescheids - Befristung, Börse, Skontro, Skontroführer, Skontrozuteilung, Sofortvollzug, Verteilung, Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, Öffentliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 29; VwVfG §§ 36, 48
    Zum Sofortvollzugsinteresse bei nachträglicher Befristung eines Skontrozuteilungsbescheids

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Befristung einer Skontrozuteilung ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Befristung einer Skontrozuteilung ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 21
  • WM 2005, 1888
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05
    Ob die Antragsgegnerin - wie die Antragstellerin meint - sich zuvor in einem Rechtsirrtum befand, kann dahinstehen, da es sich allenfalls um einen Irrtum in Bezug auf die Rechtswidrigkeit des Bescheids handeln könnte - ein bewusst rechtswidriges Handeln der Antragsgegnerin behauptet auch die Antragstellerin nicht -, und ein solcher Rechtsirrtum die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG nicht in Lauf setzt; vielmehr ist auch insoweit die positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Bescheids erforderlich (Kopp/Ramsauer a.a.O., § 48 Rdnr. 141; BVerwG, 24.01.2001, - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 ff.).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen (5 Bände Gerichtesakten), auf einen Hefter Behördenakten der Antragsgegnerin sowie auf die Akten des Normenkontrollverfahrens (Az. 6 N 1388/05 - 2 Bände -).
  • OVG Saarland, 18.02.1994 - 8 W 79/93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anhörungsmangel; Heilung; Entscheidungsalternative;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05
    Hat das Verwaltungsgericht somit zu Unrecht in seinem Beschluss vom 30. Mai 2005 darauf abgestellt, dass "überhaupt kein besonderes Sofortvollzugsinteresse geltend gemacht worden" sei, so ist es nunmehr Sache des Senats, auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin eine eigene Ermessensentscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu treffen, wobei die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Beschwerdeentscheidung maßgebend ist (Hess. VGH, 05.04.1990 - 13 TH 4804/88 - OVG Saarland, 18.02.1994 - 8 W 79/93 -).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Vorbehaltlich einer - hier nicht gegebenen - spezialgesetzlichen Regelung richtet sich auch der Teilwiderruf in Gestalt der Beifügung nachträglicher Nebenbestimmungen nach § 49 Abs. 2 VwVfG (vgl. BVerwG 26. Januar 1990 - 8 C 69.87, juris, zu nachträglichen Auflagen als Teilwiderruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 3; VGH BW, Urteil 14. April 2008 - 8 S 2322/07, juris, zu nachträglichem Widerrufsvorbehalt als Teilaufhebung nur unter Beachtung der §§ 48, 49; HessVGH, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 6 TG 1539/05 , juris, zur nachträgliche Befristung; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. August 1993 - 4 L 170/92, juris, zur Beifügung von Auflagen als Teilwiderruf auf der Grundlage eines Widerrufsvorbehalts; vgl. auch Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 36 Rn. 21a; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 36 Rn. 47).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2005 - 6 TG 1539/05 - bereits entschieden habe, habe die Antragsgegnerin zum 1. Juli 2005 eine umfassende Neuverteilung der Skontren vornehmen können.
  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 15.01184

    Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins

    Die nachträgliche Aufnahme einer Auflage stellt sich in der Sache jedoch als teilweiser Widerruf des ursprünglichen Verwaltungsaktes dar (BeckOK VwVfG/Tiedemann, Rn. 24 zu § 36; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Rn. 38 zu § 36; VGH Kassel, Beschluss vom 27.6.2005 - 6 TG 1539/05), welcher durch § 1908f Abs. 2 BGB ausdrücklich ermöglicht wird.
  • VG Frankfurt/Main, 28.06.2005 - 1 G 1771/05

    Bindung; Gesetz; Recht

    Die diesem Beschluss zugrundeliegenden Überlegungen können jedoch die Entscheidung im vorliegenden Falle nicht leiten, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung zwischenzeitlich aufgehoben und den Eilantrag abgelehnt hat (HessVGH, B. v. 27.06.2005 - 6 TG 1539/05).
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